CHWOLF reicht Aufsichtsbeschwerden bei den zuständigen Kantonen ein, um das Wolfs-Massaker zu stoppen

Medienmitteilung des Vereins CHWOLF vom 22. Dezember 2023


Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) stimmte am 27. November 2023 dem präventiven Abschuss von 12 ganzen Wolfsrudeln und dem Abschuss von je 2/3 der Jungtiere in 6 weiteren Rudeln in den Kantonen Graubünden, Wallis, St. Gallen, Waadt und Tessin zu. Am 1. Dezember 2023 begann die grosse Jagd auf die Wölfe. Das BAFU weigert sich bis heute seine Zustimmungsverfügung zu publizieren und damit rechtsgenügend zu eröffnen. Zudem versäumte es das BAFU allfälligen Beschwerden gegen seine Zustimmungsverfügung die aufschiebende Wirkung zu entziehen. Die Kantone konnten sich deshalb nicht auf eine rechtswirksame Zustimmung des BAFU stützen. Die von den Kantonen verfügten Abschussbewilligungen sind damit widerrechtlich. Die bereits getöteten Wölfe wurden widerrechtlich erlegt.

Mit den bei den zuständigen kantonalen Aufsichtsbehörden eingereichten Aufsichtsbeschwerde erhofft sich CHWOLF das willkürliche und rechtswidrige Wolfs-Massaker in den Kantonen zu stoppen. Mit der aktuellen Abschusspolitik verstösst der Bund nicht nur gegen den Willen des Volkes, sondern auch gegen die Berner Konvention. Der Wolf ist gemäss der von 46 europäischen und weiteren Staaten ratifizierten Berner Konvention eine streng geschützte Tierart. Noch im September 2020 sprach sich der Souverän gegen eine Lockerung des Wolfsschutzes aus. Mit dem im Eilverfahren verschärften Jagdgesetz ohne vorherige Anhördung der Kantone tritt der Bund nicht nur den Volkswillen mit Füssen, er verstösst auch gegen das Bundesgesetz über das Vernehmlassungsverfahren. Die Begründung des Bundes, wonach wegen des exponentiellen Wachstums des Wolfsbestandes und zunehmender Risse schnell gehandelt werden muss, ist haltlos und nicht gerechtfertigt. Dank verbessertem Herdenschutz sind in diesem Jahr die Risszahlen trotz steigender Anzahl Wölfe massiv zurückgegangen. Unbestritten ist, dass weiterer Handlungsbedarf besteht, jedoch nicht mit dem Abschuss von ganzen Rudeln, sondern bei der Unterstützung und Förderung des Herdenschutzes.

Auf dem Papier geschützte Schafe, schlecht umgesetzte Herdenschutzmassnahen und Fehlbeurteilungen durch die Behörden führen zu Wolfsabschüssen

Viele Risse geschehen wegen Missständen im Herdenschutz. Denn nur die wenigsten Wölfe haben gelernt, gut umgesetzte Herdenschutzmassnahmen zu umgehen. Die meisten Risse geschehen in den sogenannt «nicht zumutbar schützbaren» Alpen, wo die Tiere völlig ungeschützt gesömmert werden und nur auf dem Papier als geschützt gelten, oder in Herden, wo die Schutzmassnahmen schlecht umgesetzt werden. Wir haben immer wieder die Erfahrung gemacht, dass die Personen, welche die Herdenschutzmassnahmen nach Rissen kontrollieren müssen, oft beide Augen zudrücken und schlecht umgesetzte Schutzmassnahmen als gut einstufen. Die beurteilenden Personen kommen meist auch aus der Landwirtschaft und sind befangen. Durch diese Fehlbeurteilungen werden Risse oftmals zu den geschützten Herden gezählt, obwohl diese Tiere nicht oder ungenügend geschützt waren. Die Wölfe mussten keine Herdenschutzmassnahmen umgehen um diese Tiere zu reissen.

Es ist absolut unverständlich und inakzeptabel, dass ganze Wolfsrudel geschossen werden, nur weil Tierhalter und Politiker aus rein ökonomischen Gründen nicht gewillt sind, die Nutztiere konsequent zu schützen.

 

Medienmitteilung vom 22.12.2023 als pdf

 

Weitere Informationen und Auskünfte:

Christina Steiner, Präsidentin Verein CHWOLF
c.steiner@chwolf.org

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